Ab Januar 2020 wird – auf Vorschlag der SPD – eine an den gestiegenen Wohnkosten angepasste Erhöhung des Wohngeldes für einkommensschwache Haushalte vorgenommen. Dieser Beschluss des Bundes unterstützt Mieterinnen und Mieter mit einem niedrigen Einkommen. Die Bundesregierung erwartet, dass sich damit die Zahl der Empfänger von Wohngeld von derzeit 480.000 auf circa 660.000 Haushalte in Deutschland erhöht. Rund 25.000 Haushalte werden durch das erhöhte Wohngeld nicht mehr auf Leistungen aus dem Grundsicherungssystem, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, angewiesen sein. Um die Entlasungswirkung des Wohngeldes auch für die Zukunft zu sichern, soll künftig alle zwei Jahre eine Anpassung des Wohngeldes an die tatsächliche Miet- und Einkommensentwicklung vorgenommen werden. Die Ausgaben für das Wohngeld werden sich durch das Wohngeldstärkungsgesetzes für Bund und Länder im Jahr 2020 auf rund 1,2 Milliarden Euro belaufen.

Das sind für mich als Vorsitzender des Sozialausschusses im Kreistag wichtige Schritte in die richtige Richtung. Sie sind natürlich keine Maßnahmen zur Lösung der drängenden Wohnungsnot in der Stadt und im Landkreis Starnberg. Dazu bedarf es vor allem eines verstärkten sozialen Wohnungsbaus. Eine weitere Voraussetzung für bezahlbares Wohnen sind bezahlbare Grundstücke. Die Starnberger SPD ist die treibende Kraft für eine sozial gerechte Bodennutzung und hat einen entsprechenden Antrag im Stadtrat eingebracht. Dort wurde noch nicht abschließend darüber entschieden. Wir setzten uns für ein kommunales Vorkaufsrecht ein, um eine Versorgung mit preiswertem Wohnraum zu ermöglichen. Das genossenschaftliche Bauen soll stärker gefördert werden. Ebenso hat die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, den sozialen Wohnungsbau durch den Aufbau einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft zu stärken. Darüber hinaus fordert die SPD beispielsweise in der Stadt Starnberg ein weiteres Einheimischenprojekt. Die SPD-Fraktion hat hierzu einen entsprechenden Antrag gestellt: http://www.spd-starnberg.de/spd-will-neues-einheimischen-projekt-fuer-starnberg/. Dabei wollen wir neue Vergabekriterien, die sehr viel stärker das Engagement der Menschen für die Stadt und ihrer Bürger berücksichtigen.

Für Menschen, die im Landkreis Starnberg eine Grundsicherung beziehen, hat der Kreistag die bisher geltenden Mietobergrenzen erhöht. Einen entsprechenden Vorschlag hatte der VdK-Kreisverband an mich gesendet. Der Kreistag reagiert damit auf die stark steigenden Mietkosten im Landkreis. Da fast keine Wohnungen im Rahmen der bisher geltenden Mietobergrenzen mehr verfügbar waren, mussten die betroffenen Grundsicherungsbezieher die Differenz aus dem eigenen Regelsatz selbst tragen. „Durch die Anhebung der Mietobergrenzen erhoffen wir uns eine spürbare Verbesserung für die Betroffenen und werden dies regelmäßig überprüfen“, so Tim Weidner.

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