Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für die Einführung der Grundrente für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. „Darüber freue ich mich sehr“, sagt Tim Weidner, Vorsitzender des Sozialausschusses im Starnberger Kreistag. Mit der Grundrente erhalten Versicherte, die mindestens 33 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben – bei einem unterdurchschnittlichen Verdienst – durch eine Zusatzzahlung eine Anerkennung ihrer Lebensleistung. Der volle Zuschlag wird ab 35 Pflichtversicherungsjahren gezahlt. „Das ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung von Altersarmut“, so Weidner weiter. Rund 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland profitieren, davon 70 Prozent Frauen.

Zusätzlich werden Freibeträge beim Wohngeld, bei der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt eingeführt, damit die Grundrente nicht wieder in anderen Sozialsystemen aufgezehrt wird. Die Umsetzung des Gesetzes soll zum 1. Januar 2021 erfolgen. Nach Einschätzung der SPD-Landtagsfraktion werden in Bayern rund 250.000 Rentnerinnen und Rentner die getroffene Vereinbarung von SPD und Union in Anspruch nehmen können. „Die Grundrente ist gerade im Freistaat besonders wichtig, gibt es hier doch eine überdurchschnittliche hohe Zahl an landwirtschaftlichen Familienbetrieben, bei denen insbesondere Frauen als mithelfende Familienangehörige nach einem harten und entbehrungsreichen Arbeitsleben oft nur auf eine Mini-Rente kommen“, betont Horst Arnold, der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. Und Doris Rauscher (SPD), die Vorsitzende des Sozialausschusses im Maximilianäum ergänzt: „Es ist gut, dass die große Koalition nun eine Lösung ohne aufwändige und schikanöse Bedürftigkeitsprüfung gefunden hat.“

Auch der VdK hat die Einigung der Bundesregierung begrüßt, denn der gefundene Kompromiss bedeute für viele ältere Menschen mehr Geld. Die Lebensleistung der Rentnerinnen und Rentner erfahre nun den nötigen Respekt, sagt die VdK-Vorsitzende Verena Bentele. Die Grundrente entlaste Geringverdiener und trage dazu bei, Altersarmut zu vermeiden.

Bereits zum 1. Januar 2020 sind mit der Erhöhung des Wohngeldes und der Erhöhung der Mietobergrenzen wichtige sozialpolitische Verbesserung in Kraft getreten. Mehr Informationen hierzu unter: ttps://www.spd-kreis-starnberg.de/wohngeld-und-mietobergrenzen-werden-erhoeht/. Darüberhinaus ist auf Antrag der SPD im Rahmen der MVV-Tarifreform zum 15. Dezember 2019 das Sozialticket eingeführt worden. Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://www.spd-kreis-starnberg.de/mvv-tarifreform-startet-am-15-dezember-2019/.

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